Verkehrsberuhigter Bereich Löwenwall
Kaum ein Fahrzeugführer hält sich an die Schrittgeschwindigkeit auf dem Löwenwall. Der verkehrsberuhigte Bereich sollte deutlicher gekennzeichnet werden, zB. durch einen Wechsel im Straßenbelag oder durch eine Bremsschwelle. Ggf. könnte der Bereich auch schon an der Einmündung Magnitorwall/Steintorwall beginnen. Es sollte ein Zusatzschild mit den Verhaltensregeln in verkehrsberuhigten Bereichen (Höchstgeschwindigkeit, Vorrang, Parken) angebracht werden.