Bearbeitungshinweis:
Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Odastraße muss negativ beschieden werden. Die Odastraße verläuft innerhalb einer Tempo-30-Zone, deren Grundprinzip die Verkehrsberuhigung ist. Bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen innerhalb der alten Bausubstanz – wie beispielsweise im Gebiet Ekbertstaße/Kramerstraße/Odastraße/Schöttlerstraße….u.s.w. wurden überall dort die vorhandenen Einbahnstraßen aufgehoben, wo es technisch vertretbar war – und natürlich auch keine neuen eingerichtet. Nach gesicherten Erkenntnissen wird in Einbahnstraßen schneller gefahren als in Straßen mit Zweirichtungsverkehr, da sich die einzelnen Fahrzeugführer nicht auf Gegenverkehr einstellen müssen und ihr Tempo unter Ausnutzung der vollen Fahrbahnbreite beibehalten/erhöhen können. Dies widerspricht dem planerischen und verkehrlichen Grundsatz einer Verkehrsberuhigung. Darüber hinaus werden bei Einbahnstraßen durch notwendige Umwege andere Verkehrsbereiche belastet.