Vorheriger Vorschlag

Nachtruhe ab 20 Uhr abschaffen

Die Idee wäre, diese fragwürdige Verordnung sofort wieder rückgängig zu machen! Braunschweig macht sich ja deutschlandweit lächerlich!

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Nächster Vorschlag

Ampel am Fußgängerüberweg Griegstr.

Ich wohne direkt an dem besagten Fußgängerüberweg und habe schon des Öfteren gesehen und auch selbst erlebt. dass Autos nicht anhalten und man als Fußgänger ausweichen muss.

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Verkehr

Umgestaltung der Odastraße in eine Einbahnstraße

Die Odastraße kann von der Kramer- und der Ekbertstr. befahren werden, obwohl sie nur eine Fahrbahn aufweist, da an einer Seite geparkt wird. Insbesondere in der Biegung der Straße kommt es daher häufiger zu der Situation, dass 2 Kraftfahrzeuge nicht aneinander vorbeikommen und wegen der Enge nicht ausweichen können. Da die Biegung zudem nicht einsehbar ist, sind auch Radfahrer stark durch Kraftfahrzeuge gefährdet. Eine simole Abhilfe könnte erreicht werden, indem die Odastraße zur Einbahnstraße umgestaltet wird, die nur noch von der Kramerstraße aus befahrbar ist.

Bearbeitungshinweis: 
Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Odastraße muss negativ beschieden werden. Die Odastraße verläuft innerhalb einer Tempo-30-Zone, deren Grundprinzip die Verkehrsberuhigung ist. Bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen innerhalb der alten Bausubstanz – wie beispielsweise im Gebiet Ekbertstaße/Kramerstraße/Odastraße/Schöttlerstraße….u.s.w. wurden überall dort die vorhandenen Einbahnstraßen aufgehoben, wo es technisch vertretbar war – und natürlich auch keine neuen eingerichtet. Nach gesicherten Erkenntnissen wird in Einbahnstraßen schneller gefahren als in Straßen mit Zweirichtungsverkehr, da sich die einzelnen Fahrzeugführer nicht auf Gegenverkehr einstellen müssen und ihr Tempo unter Ausnutzung der vollen Fahrbahnbreite beibehalten/erhöhen können. Dies widerspricht dem planerischen und verkehrlichen Grundsatz einer Verkehrsberuhigung. Darüber hinaus werden bei Einbahnstraßen durch notwendige Umwege andere Verkehrsbereiche belastet.