Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) 06.12.2019 - Die Verwaltung hat die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Helenenstraße ab der Kreuzung Cyriaksring Richtung Westen einschließlich der Christian-Friedrich-Krull-Straße, Belfort und die parallel zur Helenenstraße verlaufende Blumenstraße bilden ein zusammenhängendes Wohngebiet. Bisher gilt dort, bis auf in der Straße Belfort, 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die betroffenen Straßen dienen insbesondere der Erschließung des Wohngebietes, einer Kindertagesstätte und des anschließenden Kleingärtenvereins und erfüllen keinerlei Verbindungsfunktion.
Die Anforderungen an Tempo 30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrsordnung (StVO) sind erfüllt und die Einrichtung einer Tempo 30-Zone zum Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer wird angeordnet. Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Die Straße "Belfort" bleibt weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der Tempo 30-Zone bestehen.