Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) 29.08.2022 - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.
Im Bereich einer anzuordnenden Geschwindigkeitsbeschränkung muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die deutlich höher ist als an vergleichbaren Stellen, für die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gilt.
Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auf dem Rüninger Weg keinen Unfallhintergrund gibt. Es liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.
Auf dem Rüninger Weg, zwischen den Einmündungen Siedlerstraße und Hohes Feld/ Alter Weg, besteht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Länge von rund 500 m.
Der empfohlene Schulweg sieht eine Querung des Rüninger Wegs erst in Höhe des Fußgängerüberwegs vor, wo eine sichere Querung vorgenommen werden kann. In diesem Abschnitt ist bereits die o. g. streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet.
Auf dem Rüninger Weg führt, im Abschnitt zwischen Siedlerstraße bis zur Okerbrücke, lediglich östlich ein baulich angelegter Gehweg. In Höhe der Einmündungen Am Zoo und Wilhelm-Bornstedt-Weg kann sicher über eine Querungsinsel gequert werden. Lediglich etwa in Höhe Am Apfelgarten besteht weiterer Querungsbedarf in Richtung Oker-Altarm.
Die Situation dort ist aber sehr übersichtlich und macht keine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.
Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rüninger Weg ist somit nicht zulässig.
Kommentare
Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.am 25. Aug. 2022
um 14:02 Uhr
Rechtlich leider nicht möglich
Hallo Malte Fontara,
im Stadtbezirksrat gab es kürzlich schon den Beschluss, den Rüninger Weg komplett zur Tempo-30-Zone zu erklären. Rechtlich ist das jedoch leider nicht möglich, die Verwaltung antwortet darauf wie folgt:
***
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.
Im Bereich einer anzuordnenden Geschwindigkeitsbeschränkung muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die deutlich höher ist als an vergleichbaren Stellen, für die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gilt.
Stellungnahme der Polizei
Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auf dem Rüninger Weg sowie der Straße Hohes Feld keinen Unfallhintergrund gibt. Es liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.
Rüninger Weg
Auf dem Rüninger Weg, zwischen den Einmündungen Siedlerstraße und Hohes Feld/Alter Weg, besteht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Länge von rund 500 m.
Der empfohlene Schulweg sieht eine Querung des Rüninger Wegs erst in Höhe des Fußgängerüberwegs vor, wo eine sichere Querung vorgenommen werden kann. In diesem Abschnitt ist bereits die o. g. streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet.
Auf dem Rüninger Weg führt, im Abschnitt zwischen Siedlerstraße bis zur Okerbrücke, lediglich östlich ein baulich angelegter Gehweg. In Höhe der Einmündungen Am Zoo und Wilhelm-Bornstedt-Weg kann sicher über eine Querungsinsel gequert werden. Lediglich etwa in Höhe Am Apfelgarten besteht weiterer Querungsbedarf in Richtung Oker-Altarm.
Die Situation dort ist aber sehr übersichtlich und macht keine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.
Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rüninger Weg ist somit nicht zulässig.
Hohes Feld
Bei der Straße Hohes Feld zwischen Rüninger Weg und Leipziger Straße handelt es sich um einen vergleichsweise kurzen Straßenabschnitt, der am Rüniger Weg/Alter Weg in Straßen mündet, für die bereits Tempo 30 ausgewiesen ist. Der Straßenabschnitt ist beidseits bebaut. Fahrzeuge parken auf der Fahrbahn, so dass Fußgängerquerungen zum Teil unübersichtlich sind. Die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h erscheint angemessen und wird ausgeschildert.
***
Vielleicht hilft ihnen diese Antwort weiter.