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Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit im Rüninger Weg

Da eine 30 Zone laut Aussage der Stadt nicht möglich ist im Rüninger Weg da keine erhöhe Gefahrenstufe besteht die wichtiger ist als der fließende Verkehr.

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Menschenwürdige Gestaltung des Elise-Averdieck-Platzes

Vermutlich kennt kaum jemand diesen Platz, weil er kaum Verweilen einlädt, daher kurz zur Erklärung: Der Elise-Averdieck-Platz liegt vor dem Krankenhaus Marienstift im Kreuzungsbereich der Helmstedter Straße und Georg-Westermann-Allee.

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Verkehr

Tempo 30 bzw. 30 Zone im Rüninger Weg

Im Rüninger Weg im unten angegebenen Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern an parkenden Autos die mindestens 50 km/h oder schneller fahren. Außerdem ist ein großer Teil des Rüninger Wegs schon Tempo 30. Ein weiterer Positiver Aspekt wäre die vereinfachte Querung der Straße bei der Okerbrücke.
Zusätzlich kommt es zu erhöhter Lärmbelastung durch schnelle Beschleunigungen, starkes Abbremsen und hupende Fahrzeuge, da die strecke zum Teil auch schlecht einsehbar ist in Gänze und auch zu abgefahrenen Spiegeln bzw. großen Blechschäden bei parkenden Autos.

Ein Tempo 30 würde somit zur Reduktion der Gefahren für Autofahrer und Radfahrer auf der Straße führen, querenden Fußgängern der Überweg über die Straße vereinfachen, Geräuschemissionen reduzieren und Schäden an Fahrzeugen minimieren.

Bearbeitungshinweis: 
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) 29.08.2022 - Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Im Bereich einer anzuordnenden Geschwindigkeitsbeschränkung muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die deutlich höher ist als an vergleichbaren Stellen, für die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gilt. Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auf dem Rüninger Weg keinen Unfallhintergrund gibt. Es liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor. Auf dem Rüninger Weg, zwischen den Einmündungen Siedlerstraße und Hohes Feld/ Alter Weg, besteht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Länge von rund 500 m. Der empfohlene Schulweg sieht eine Querung des Rüninger Wegs erst in Höhe des Fußgängerüberwegs vor, wo eine sichere Querung vorgenommen werden kann. In diesem Abschnitt ist bereits die o. g. streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet. Auf dem Rüninger Weg führt, im Abschnitt zwischen Siedlerstraße bis zur Okerbrücke, lediglich östlich ein baulich angelegter Gehweg. In Höhe der Einmündungen Am Zoo und Wilhelm-Bornstedt-Weg kann sicher über eine Querungsinsel gequert werden. Lediglich etwa in Höhe Am Apfelgarten besteht weiterer Querungsbedarf in Richtung Oker-Altarm. Die Situation dort ist aber sehr übersichtlich und macht keine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich. Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rüninger Weg ist somit nicht zulässig.

Kommentare

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Hallo Malte Fontara,
im Stadtbezirksrat gab es kürzlich schon den Beschluss, den Rüninger Weg komplett zur Tempo-30-Zone zu erklären. Rechtlich ist das jedoch leider nicht möglich, die Verwaltung antwortet darauf wie folgt:
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.

Im Bereich einer anzuordnenden Geschwindigkeitsbeschränkung muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die deutlich höher ist als an vergleichbaren Stellen, für die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gilt.

Stellungnahme der Polizei
Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auf dem Rüninger Weg sowie der Straße Hohes Feld keinen Unfallhintergrund gibt. Es liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.

Rüninger Weg

Auf dem Rüninger Weg, zwischen den Einmündungen Siedlerstraße und Hohes Feld/Alter Weg, besteht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Länge von rund 500 m.

Der empfohlene Schulweg sieht eine Querung des Rüninger Wegs erst in Höhe des Fußgängerüberwegs vor, wo eine sichere Querung vorgenommen werden kann. In diesem Abschnitt ist bereits die o. g. streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet.

Auf dem Rüninger Weg führt, im Abschnitt zwischen Siedlerstraße bis zur Okerbrücke, lediglich östlich ein baulich angelegter Gehweg. In Höhe der Einmündungen Am Zoo und Wilhelm-Bornstedt-Weg kann sicher über eine Querungsinsel gequert werden. Lediglich etwa in Höhe Am Apfelgarten besteht weiterer Querungsbedarf in Richtung Oker-Altarm.

Die Situation dort ist aber sehr übersichtlich und macht keine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.

Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rüninger Weg ist somit nicht zulässig.

Hohes Feld

Bei der Straße Hohes Feld zwischen Rüninger Weg und Leipziger Straße handelt es sich um einen vergleichsweise kurzen Straßenabschnitt, der am Rüniger Weg/Alter Weg in Straßen mündet, für die bereits Tempo 30 ausgewiesen ist. Der Straßenabschnitt ist beidseits bebaut. Fahrzeuge parken auf der Fahrbahn, so dass Fußgängerquerungen zum Teil unübersichtlich sind. Die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h erscheint angemessen und wird ausgeschildert.
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Vielleicht hilft ihnen diese Antwort weiter.