Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) 03.12.2018 - Die Grünzeit für die Radfahrer stadtauswärts ist auf Grund der Feindlichkeiten zu den querenden Verkehrsströmen begrenzt. Da der Radfahrer stadtauswärts die östliche Fußgängerfurt über die Helmstedter Straße kreuzt, darf der Grünbeginn erst nachdem die Fußgänger die insgesamt 5 Fahrspuren überquert haben sein. Die Fußgänger, die scheinbar parallel zu den Radfahrern die Schillstraße queren, haben z. Bsp. keine Feindlichkeit zu den Fußgängern über die Helmstedter Straße und haben aus diesem Grund andere Zeitpunkte für Grünbeginn und Grünende. Die Schaltungen für Fußgänger und Radfahrer müssen getrennt betrachtet werden, da beide eigene Furten und Signalgeber haben und die Grundlagen für die Berechnung der Grünzeiten sehr unterschiedlich sind. Parallelitäten beider Signalisierungen sind selten herzustellen.
Leider kann derzeit keine Optimierung der Grünzeit für Radfahrer erfolgen.
Die Schaltungen der Kreuzungen Helmstedter Straße/ Schillstraße und Ackerstraße sind derzeit noch in Festzeitbetrieb – also nicht verkehrsabhängig geschaltet – , so dass sich die Abfolge der Grünzeiten an beiden Kreuzungen noch ändern wird. Dabei werden die Hinweise des Bürgers nach Möglichkeit berücksichtigt.