Vorheriger Vorschlag

Ampel für Radfahrer freigeben

Die Ampelanlage Maschplatz/Neustadtring ist als reine Fußgängerampel ausgelegt.

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Nächster Vorschlag

Fehlende Radfahrer-Ampel

Die fahrende Überquerung der Cellerstr. vom Petritorwall aus kommend ist mit dem Fahrrad in Fahrtrichtung Norden schlichtweg verboten.

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Verkehr

Radweg in beide Fahrtrichtungen freigeben

Der westliche Radweg entlang der Hamburger Str. wird tagtäglich von Radfahrern benutzt, die aus dem Süden kommend über Uferstraße, Heimgarten und Am Schwarzen Berge in den Norden fahren wollen.

Radweg und Fußweg sind so breit gestaltet, dass eine Benutzung des Weges in beide Richtungen ohne Probleme und unnötige Straßenwechsel realisiert werden könnte.

Hierfür wären ledilglich Schilder am Radweg südlich der Kleingärten (Straße Am Schwarzen Berge) und entlang der Gifhorner Str. bis Ecke Nordhoffstr. für die Erlaubnis des Radverkehrs in beide Richtungen notwendig.

Bearbeitungshinweis: 
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) 17.09.2021 - Der westliche Radweg entlang der Gifhorner Straße zwischen Nordhoffstraße und Am Schwarzen Berge weist nur eine Breite von ca. 1,60 m auf. Die geforderte Breite von 2,40 m für einen linksseitigen Radweg wird hier nicht erreicht, der neue Braunschweiger Standard mit einer Radwegbreite von 3,20 m für Zweirichtungsradwege nicht ansatzweise. Die Strecke weist wenige Einmündungen auf, die Abstände betragen mindestens 300 m. Ein Wechsel der Fahrbahnseiten wird als zumutbar angesehen. Weiterhin ist anzumerken, dass eine linksseitige Radwegführung einige schwer lösbare Probleme für eine sichere Radwegführung aufwerfen würde. Der Lagenwechsel der Straßenbahn im Bereich der Einmündung der Straße Am schwarzen Berge in die Hamburger Straße ist nicht ohne Umplanung für den linksseitigen Radverkehr überwindbar. Bei der Planung der neuen Einmündung der Schmalbachstraße in die Gifhorner Straße wurde ebenfalls keine Zweirichtungsradweg berücksichtigt und die vorhandene Rampenlösung an der Einmündung Norhoffstraße ist hierfür nicht zulässig. Ferner würde es dazu verleiten auch den weiteren Abschnitt der Gifhorner Straße ebenfalls linksseitig zurückzulegen. Der südliche Radweg der Hansestraße hat zu geringe Breiten um den Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Fazit: Eine kostenneutrale Umsetzung eines Zweirichtungsradweges westlich der Gifhorner Straße ist nicht möglich und die Idee aus dargelegten Gründen nicht umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen i.A. Gesa Belz