Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Es steht somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Gleichwohl sind in der StVO sowohl Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder dies bei besonderen Umständen wie z. B. dem Vorliegen einer Gefahrenlage geboten ist.
Auf der Leonhardstraße ist, im Abschnitt zwischen Steintorwall und der Kleinen Leonhardstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund einer sensiblen Einrichtung (hier das Wilhelm-Gymnasium inkl. ihrer Außenstelle) gemäß der StVO auf 30 km/h reduziert.
Darüber hinaus besteht nach Kenntnis der Polizei und der Verwaltung keine Gefahrenlage, die eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Leonhardstraße im inneren Ringbereich begründet.
Der Radverkehr verläuft auf der Leonhardstraße vor und hinter der Kreuzung auf der Fahrbahn. So wird er auf gerader Linie zügig geführt. Die Führung des Radverkehrs ist durchgehend einheitlich und damit gut begreifbar, und die Radfahrenden sind für alle Verkehrsteilnehmenden gut wahrnehmbar. Das ist wichtig für die Sicherheit, gerade an Kreuzungen.
Würde man den Radverkehr kurz vor der Kreuzung auf einen separaten Radweg führen, müssten die Radfahrenden relativ weit abgesetzt parallel mit dem Fußverkehr die Straße St. Leonhard überqueren. Dies wäre wesentlich zeitaufwändiger und unkomfortabler als die direkte Führung. Die Querung über die Straße St. Leonhard müsste dafür außerdem umgebaut werden. Dort fehlt Platz für notwenige Aufstellflächen am Straßenrand und beiderseits der Stadtbahngleise.
Durch die geschützte Führung wird auch dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis von Radfahrenden Rechnung getragen.
Zurzeit wird der endgültige Ausbau dieses Bereichs geplant. Dabei wird geprüft, ob für den Kfz-Verkehr zwei parallele Fahrstreifen schon ab der Gerstäckerstraße ermöglicht werden können, um den Abfluss des Kfz-Verkehrs im Kreuzungsbereichs zu erleichtern.
Der Radfahrstreifen wurde von manchen Autofahrern missachtet und befahren, um ein Vorbeifahren für Linksabbieger zu ermöglichen. Teilweise wurde der Radfahrstreifen vollständig zugestellt, so dass ein Vorbeifahren des Radverkehrs nicht mehr möglich war. Durch dieses Fehlverhalten kam es zu Gefährdungen von Radfahrern, welche mit der baulichen Trennung effektiv vermieden werden.