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Verkehr

Parkverbotszone auf dem Moorhüttenweg

Ich würde Sie bitten eine Parkverbotszone auf der westlichen Seite des Moorhüttenweges zwischen der Kreuzung Moorhüttenweg/Auf der Moorhütte/Kruseweg bis zur Einmündung zum Kleingartenverein Moorhütte einzurichten.

Im Bereich des Moorhüttenweges zwischen der Einmündung zum Kleingartenverein Moorhütte e.V. bis zur Kreuzung Auf der Moorhütte/Kruseweg befinden sich die Einmündung Grenzweg sowie zu zwei weiteren Privatwegen. Trotz dieser, für Kinder unübersichtlichen Verkehrslage, parken immer wieder Fahrzeuge auf der westlichen Seite des Moorhüttenweges. Dabei sind auch regelmäßig Fahrzeuge mit hohen Aufbauten (Kleintransporter und Anhänger mit Planen), so dass die Kreuzungsbereiche nicht leicht einsehbar sind. Häufig wird auch direkt im Kreuzungsbereich Moorhüttenweg/Grenzweg geparkt (siehe auch angehängtes Bild - aufgenommen in südliche Richtung).
Da Parkplätze in ausreichender Menge vorhanden sind (Parkbucht östliche Seite des Moorhüttenweges, Parkbucht nördliche Seite von Auf der Moorhütte, sowie Parkmöglichkeiten auf dem Moorhüttenweg südlich der Einmündung zum Kleingartenverein), ist dieser Abschnitt nicht als Parkraum benötigt.

Bearbeitungshinweis: 
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) 08.05.2020 - Der Moorhüttenweg befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, in der die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich des Haltens und Parkens zu beachten sind. Gem. § 12 Abs.3 Nr. 1 StVO ist dort das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Folglich besteht im Einmündungsbereich Auf der Moorhütte/Moorhüttenweg bereits ein gesetzliches Parkverbot. Die Fahrbahnbreite des Moorhüttenwegs beträgt 5,70 m. Durch ein am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug wird die Fahrbahn nicht so stark eingeengt, dass andere Fahrzeuge nicht mehr passieren können. Darüber hinaus kann durch die abgestellten Fahrzeuge der Verkehr nicht völlig ungehindert fließen, was sich insgesamt geschwindigkeitsdämpfend auswirkt. Verkehrszeichen sind subsidiär aufzustellen. Dies soll unter anderem auch eine mehrfache sich überlagernde Ge- und Verbotsregelung vermeiden. Dies entspricht dem Grundsatz: „So wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viele wie nötig.“ Der empfohlene Schulweg für die Grundschule Volkmarode verläuft auf der Ostseite des Moorhüttenweges und sieht eine Querung der Fahrbahn nur in Höhe der Einmündung Auf der Moorhütte vor. Nach Stellungnahme der Polizei liegt keine Gefahrenlage vor, die eine Ausweisung von Haltverboten rechtfertigt. Das Einrichten eines absoluten Haltverbots auf der westlichen Seite des Moorhüttenwegs zwischen der Kreuzung Moorhüttenweg/Auf der Moorhütte/Kruseweg bis zur Einmündung zum Kleingartenverein Moorhütte kommt somit nicht in Betracht.