Bearbeitungshinweis:
Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Neubeantragung eines Bewohnerparkausweises
Sofern bei der Onlinebeantragung des Bewohnerparkausweises alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Parkausweis i. d. R. spätestens am nächsten Arbeitstag ausgestellt und in den Postversand gegeben. Auf die Zustellfristen hat die Stadt Braunschweig keinen Einfluss. Die Ausstellung einer vorübergehenden Bescheinigung wäre somit nicht schneller.
Verlängerung eines Bewohnerparkausweises
Die Verlängerung eines vorhandenen Bewohnerparkausweises ist bis zu vier Wochen vor Ablauf möglich, die Gültigkeit schließt an die bisherige an, so dass dem Antragsteller kein Tag verloren geht.
Hinweise zu beiden Verfahren sind auf der Internetseite der Stadt Braunschweig nachzulesen.