Bearbeitungshinweis:
Lt. Mitteilung des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr ist die Idee, die Straße Neue Güldenklinke für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freizugeben, nicht neu und wurde bereits geprüft. Es ist allerdings so, dass die Reihenfolge der erforderlichen Maßnahmen nicht mit der Reihenfolge übereinstimmt, die in der Idee vorgetragen worden ist. Es kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h gesenkt werden damit Radfahrer die Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren dürfen. Wenn in einer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits bei 30 km/h liegt, kann geprüft werden, ob das Fahren für Radfahrer in Gegenrichtung erlaubt werden kann. In der Straße Neue Güldenklinke ist dies zurzeit nicht der Fall. Es gab in der Vergangenheit Überlegungen, im Bereich der Schöppenstedter Straße, der Abelnkarre und der Neuen Güldenklinke insgesamt eine Tempo-30-Zone einzurichten. Das Thema ist seinerzeit von der Verkehrsplanung jedoch zurückgestellt worden. Wenn es wieder aufgegriffen wird, wird untersucht werden, ob den Radfahrern das Fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung (auch in der Schöppenstedter Straße) ermöglicht werden soll.
Kommentare
Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.am 09. Jan. 2018
um 23:19 Uhr
Öffnung der Gegenrichtung für Radfahrer
Die Öffnung der Gegenrichtung für Radfahrer ist viel zu Gefährlich und sollte im Gesamten Stadtgebiet wieder zurück gebaut werden.
Wir haben es Verkehr auch mit Lieferanten und LKW zutun. Diese arbeitende Bevölkerungsgruppe wird immer wieder durch rücksichtslose in Gegenrichtung fahrende Radfahrer behindert und beschimpft.