Vorheriger Vorschlag

Parkplatz (P+R) für Veranstaltungsbesucher

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Entlastung der Anwohner und der Straßen rund um das Stadion in der Hamburger Straße, an Veranstaltungstagen, habe ich folgenden Vorschlag zu unterbreiten:

weiterlesen
Nächster Vorschlag

Helenenstraße als Einbahnstraße

Die Helenenstraße sollte eine Einbahnstraße werden.

weiterlesen
Verkehr

Mettlacher Str. zu einem verkehrsberuhigten Bereich umwandeln

Im Bereich der Einmündung Mettlacher Str. in die Saarstr befindet sich eine kritische Situation der Verkehrsführung, die aus meiner Sicht ein hohes Unfallrisiko insbesondere für Fußgänger inne hat.

In diesem Einmündungsbereich kommt es täglich im Zeitraum ca. 07:30 bis ca. 8:30 Uhr zu kritischen Verkehrssituationen. In diesem Zeitfenster fallen folgende Verkehrsbewegungen zusammen.
a.) Eltern bringen, kommend über die Saarstraße und Mettlacherstr., ihre Kinder in die KiTa Fremersdorferstr. und fahren auf demselben Weg wieder zurück auf die Saarstr.
b.) KiTa- und Schulkinder aus diesem Wohnbereich (Mettlacherstr., Fuchsweg, Blütenstieg und Fremersdorferstr) begeben sich zu Fuß über die Mettlacherstr. In Richtung der anderen KiTas in Lehndorf, der Bushaltestelle Ottweilerstr. oder der Grundschule Lehndorf.
c.) Anwohner aus diesem Wohnbereich verlassen über die Mettlacherstr. als einziger Ausfahrtsmöglichkeit das Wohngebiet auf dem Weg zu Ihrer Arbeit.
d.) Aufgrund der unübersichtlichen und nicht durch eine Ampel geregelte Ausfahrt aus der Mettlacherstr. bildet sich ein Rückstau der Fahrzeuge im Wohngebiet.
e.) Zu diesem Zeitpunkt ist der vorhandene Straßenbereich durch parkende Anwohner Autos stark eingeengt (blaue Markierungen).
f.) Zusätzlich befindet sich in dem Einfahrtsbereich Wertstoffbehälter für Glas, Papier und Kleidung, die zu diesem Zeitpunkt regelmäßig angefahren werden.
g.) Temporär wird die Situation noch durch Fahrzeuge für die Baustelle des Eckgebäudes Fuchsweg/Mettlacherstr. verschärft.
h.) In diesem Bereich gibt es keinen Fußgängerweg.

Anbei finden Sie eine Grafik, die diesen Sachverhalt verdeutlichen soll.

Hiermit möchte ich mein Anliegen einreichen mit dem Vorschlag, die gesamte Mettlacher Str. zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln um die schwächsten Verkehrsteilnehmern in diesem Bereich ausreichend zu schützen. Diese Maßnahme wäre aus meiner Sicht ohne viel Aufwand kostengünstig durch Aufstellen weniger Schilder möglich (die Schilder des Fuchswegs müssten nur versetzt werden).

Bearbeitungshinweis: 
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) Aufgrund umfangreicher Beteiligungserfordernisse verzögert sich die Bearbeitung, ich bitte um Geduld. Ihr Redaktionsteam - 18.05. 3) Die Mettlacher Straße wurde 2008 saniert. Geplant war ein verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleicher roter Pflasterung und abgesetzten anthrazit farbigen Parkständen. In der vorab durchgeführten Bürgerinformation hat die Mehrheit der Anlieger sich gegen markierte Parkplätze ausgesprochen. Es wurde die Meinung vertreten, dass sich dadurch die Zahl der Stellplätze verringere und auch ohne Markierung ein geordneter Parkverkehr stattfinden kann. Also wurde im FB 66 entschieden die Mehrheitsmeinung der Anlieger zu respektieren und die Mettlacher Straße insgesamt gleichfarbig zu pflastern. Dadurch sind keine Parkmöglichkeiten gekennzeichnet, es muss am Fahrbahnrand unter Beachtung der Vorschriften der StVO geparkt werden. Im Fall der Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich wären – weil sich die Mehrheit gegen eine Pflasterung der Parkstände in anderer Farbe ausgesprochen hat – keine Parkplätze vorhanden. Dies kann jedoch nicht im Sinne einer belebten Wohnstraße sein. Aus diesem Grund wird die Idee nicht umgesetzt. Eine Kennzeichnung von Parkständen durch Farbmarkierung kommt nicht in Betracht, weil Farbe in den vorhandenen Fugen nicht haftet und dadurch keine Parkmarkierung zustande käme, wie die Straßenverkehrsordnung sie fordert.