Kostenlose Fahrkarten für Oberstufenschüler
Kostenlose Fahrkarten für Oberschüler wäre eine gute Sache, da es sehr teuer ist, jeden Morgen und nachmittag mit der Bahn oder dem Bus zu fahren, wenn die Schule etwas weiter entfernt ist. Da der Fachkräftemangel auch ein sehr großes Thema ist, sollte das Argument: "Die Oberstufe ist ja nicht unbedingt nötig und freiwillig, deshalb müssen die Schüler auch keine Schülerfahrkarten bekommen." nicht relevant sein. Schließlich werden überall qualifizierte Arbeiter gesucht, aber die Schüler nicht gefördert.
Kommentare
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um 12:18 Uhr
Find ich gut!
Find ich gut!
am 29. Sep. 2017
um 12:21 Uhr
Ja, mein Leben wäre damit so
Ja, mein Leben wäre damit so viel leichter
am 29. Sep. 2017
um 12:22 Uhr
das sollte wirklich umgesetzt
das sollte wirklich umgesetzt werden!
am 29. Sep. 2017
um 21:21 Uhr
Kein Grund
Falsche Baustelle hier, ist ein Landesgesetz! Trotzdem wäre ich dagegen, was soll der Staat noch alles bezahlen? Fahren Sie Fahrrad oder nutzen Sie die verbilligten Tarife der Verkehrsbetriebe!
am 29. Sep. 2017
um 21:23 Uhr
Und Sie?
Warum unterstützen Sie Ihre eigene Idee nicht? Eine Kommentar reicht nicht......
am 06. Okt. 2017
um 14:47 Uhr
Es gab schon einmal eine Stellungnahme hierzu!
Ein ähnlicher Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2016 bereits gemacht. Hier die Stellungnahme, wenn es jemanden weiterhilft:
Stellungnahme der Verwaltung
Rechtliche Bewertung
Gemäß § 114 Niedersächsisches Schulgesetz ist die Stadt Braunschweig als Träger der Schülerbeförderung dazu verpflichtet, die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler
1. der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen,
2. der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen,
3. der Berufseinstiegsschule und
4. der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss – besuchen,
unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Sachliche / faktische Umsetzungsmöglichkeiten
Der Rat der Stadt Braunschweig müsste die Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Schuljahrgänge ab 11 durch eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung als freiwillige Leistung beschließen. Die darin bereits festgelegte Mindestentfernung von 2 km Schulweg wäre aus Sicht der Verwaltung auch für diese Jahrgänge anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen
Nach aktuellem Stand wären durch die Stadt für die allgemein bildenden Schulen bis zum 13. Jahrgang zusätzliche Beförderungsentgelte in Form von Sammelschülerzeitkarten in Höhe von schätzungsweise 900.000 € pro Schuljahr für rd. 1.800 Schüler an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) zu zahlen. Es wurde angenommen, dass etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge derzeit als Selbstzahler den ÖPNV nutzt. Die BSVG würde zwar die 900.000 € für die Sammelschülerzeitkarten zusätzlich erhalten. Gleichzeitig würden aber die von den bisherigen Selbstzahlern erzielten Einnahmen von rund 500.000 € wegfallen. Zudem würden bei der BSVG durch die etwa 900 neu hinzukommenden Personen nach einer überschlägigen Kalkulation für zusätzlich erforderliche Fahrzeugeinsätze Mehrkosten in Höhe von ca. 75.000 € pro Jahr entstehen. Saldiert würde die BSVG zwar eine Ergebnisverbesserung um 325.000 € pro Jahr erzielen, die im Gegenzug zu einem entsprechend verminderten Verlustausgleich aus dem städtischen Haushalt führen würde. Im Haushalt käme aber der erhöhte Aufwand für die Sammelschülerzeitkarten von 900.000 € hinzu, sodass saldiert bei Umsetzung des Vorschlags eine Haushaltsbelastung von rund 575.000 € pro Jahr entstünde.
Berufsbildende Schulen wurden bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.