Keine Radwegnutzungspflicht Ortsdurchfahrt Rüningen
Die Radwege entlang der Thiedestraße in Rüningen sind leider in einem sehr schlechten Zustand.
An vielen Stellen würde ich die generelle Nutzungspflicht durch den nicht zumutbaren Zustand in frage stellen. Außerdem unterschreitet der Radweg an vielen Stellen die gesetzliche Mindestbreite von 1,5m.
Durch diese Einschränkungen ist die Benutzungspflicht des Radweges mehr als fragwürdig.
Um eine weitreichende Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten ist es also Sinnvoll wenn der Radverkehr auf die Straße verlegt wird.
Hierbei wäre es außerdem wichtig, dass die Komplette Straße Tempo 30 wird damit Unfälle und Gefährdungen weitestgehend vermieden werden können.