Bearbeitungshinweis:
Bei der gemäß § 6 (2) zum Spielen und Liegen ausgewiesenen Zone im Heidbergpark (siehe Anlage) handelt es sich um den Teilbereich des öffentlichen Naherholungsgebietes, der besonders stark durch die Bevölkerung frequentiert wird. Insbesondere in den wärmeren Monaten herrscht hier ein besonders hoher Nutzerdruck. Der Bereich wird dabei von vielen Erholungssuchenden aus Braunschweig und der gesamten Region genutzt, um die in diesem Bereich vorhandenen Sand- und Rasenflächen zum Liegen, Entspannen, Sonnenbaden und zur aktiven Freizeitgestaltung wie z.B. Ballspielen zu nutzen.
Andererseits wird dieser Bereich besonders von Kindern wertgeschätzt, die in den Sandbereichen am Wasser spielen. Weiterhin sind in den zum Spielen und Liegen ausgewiesenem Bereichen ein Beachvolleyballfeld, ein sogenannter „Sandbagger“ sowie weitere Spielgeräte für Kinder bis zu 10 Jahren in extra angelegten Sandmulden vorhanden.
In der Vergangenheit hat eine Vielzahl von Hundehaltern nicht das in diesem stark von Menschen frequentierten Bereich notwendige Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Regelmäßig kam es zu Stresssituationen, die aufgrund der hohen Nutzungsdichte durch die große Anzahl von Naherholungssuchenden und freilaufenden Hunden hervorgerufen wurde. Besonders in den Sandbereichen am Wasser kam es immer wieder zu Nutzungskonflikten zwischen im Sand spielenden Kindern und Hundehaltern, die ihren Hund im Wasser spielen und Bälle oder zum Teil auch größere Äste apportieren ließen.
Auch die Hinterlassenschaften der Hunde waren ganzjährig für die Nutzer des Heidbergparkes ein Ärgernis. Auf den Rasenflächen der Liegebereiche fand sich immer wieder Hundekot an, der von den Ruhesuchenden beim Sonnenbaden und der weiteren Freizeitgestaltung als sehr störend empfunden wurde. Besonders in den Sandbereichen lässt sich der Kot nicht mehr gänzlich entfernen, so dass hier auch hygienische Probleme auftreten können, da diese Bereiche auch gern barfuß genutzt werden und insbesondere Kindern und Jugendlichen zum Spielen zur Verfügung stehen.
Ein nachhaltiges Entfernen ist lediglich mittels eines sehr kostenträchtigen professionellen Sandreinigungsverfahren durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen möglich.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zone, in der keine Hunde ausgeführt werden dürfen, lediglich um einen kleinen Teilbereich des Heidbergparks handelt, der aufgrund seiner direkten Lage zum Parkplatz, des Sandbereiches am See, des Beachvolleyballfeldes, der speziellen Sandspielbereiche sowie des öffentlichen Grillplatzes besonders stark frequentiert wird. Die Wegeverbindungen in dieser Zone sind aus dem Verbot herausgenommen und dürfen selbstverständlich weiterhin mit Hunden betreten werden. Auch die übrigen Bereiche des Parks können wie in der Vergangenheit auch zum Ausführen der Hunde genutzt werden. Weiterhin stehen in unmittelbarer Umgebung direkt an den Heidbergpark angrenzend weitere Grün- und Parkanlagen wie der Südstadtpark, das Mascheroder Holz und eine weiträumige freie Feldflur für Spaziergänge mit dem Hund zur Verfügung.