Vorheriger Vorschlag

Basketball Platz Bürgerpark

Für alle Sportbegeisterten, Kind und Jugendlichen einen Basketballplatz, am Friedrich-Kreiss-Weg, nahe dem Spielplatz.

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Fahrradweg

Die Bevenroder Straße ist realtiv stark von Fahrrädern Richtung Norden sowie Süden befahren.

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Verkehr

Helenenstraße Tempo 30

Es ist überfällig, dass das Tempo in der Helenenstraße auf 30 km/h begrenzt wird. Die Straße ist unheimlich eng, Autos können dort nur einspurig fahren (Es ist aber keine Einbahnstraße). Weil es nur drei Einfahrten und wenig Lücken gibt, gestalten sich ein gegenseitiges Ausweichen immer wieder schwierig. Hinzu kommt, dass die Stadt dort fröhlich Knöllchen verteilt, wenn jemand nicht in Fahrtrichtung parkt - es müssen also viele Leute in den 3 Einfahrten ständig irgendwelche Wendemanöver vollführen. Am Ende der Straße befindet sich ein Kindergarten, ein Spielplatz und es wohnen viele Kinder an der Straße. Da laufen und spielen also ständig viele kleine Kinder. Die Straße ist in einem katastrophalen Zustand, was Schlaglöcher an geht. Momentan ist sie voll mit nassem Laub und Haselnüssen. Am Ende der Straße gibt es auch noch einen Schrotthändler, die da mit LKWs fröhlich mit 50-60 durchbrettern (Von den SUV-Muttis aus der Straße Belfort möchte ich gar nicht erst anfangen). Es ist vollkommen unverantwortlich, dass hier noch keine Tempobegrenzung existiert.

Bearbeitungshinweis: 
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) 11.12.2019 - Die Verwaltung hat die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Helenenstraße ab der Kreuzung Cyriaksring Richtung Westen einschließlich der Christian-Friedrich-Krull-Straße bilden ein zusammenhängendes Wohngebiet. Bisher gilt dort 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die betroffenen Straßen dienen insbesondere der Erschließung des Wohngebietes und einer Kindertagesstätte u und erfüllen keinerlei Verbindungsfunktion. Die Anforderungen an Tempo 30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind erfüllt und die Einrichtung einer Tempo 30-Zone zum Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer wird angeordnet. Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.