Verkehr
Halteverbot wegen Gefährdung
Wo die Straße Höhenblick auf Am Tafelacker stößt kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen wegen Parkender Autos. Da im Bereich zur Berliner Straße hin stets zwei bis drei Plätze frei sind, empfehle ich ein Halteverbot westlich von Am Tafelacker. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls, auch mit Radlern, scheint mir verhältnismäßig hoch.
Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) 27.01.2021 - Die Anordnung von Haltverboten darf nicht ohne Grund erfolgen, da dies einen Eingriff in den ruhenden Verkehr darstellt, durch den Parkflächen entfallen.
Die Straßen Am Tafelacker und Höhenblick befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, dort gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Diese Regelungen führen vom Grundsatz her schon zu einer Verkehrsberuhigung.
Die Straße Am Tafelacker ist zwischen Höhenblick und Berliner Straße in Fahrtrichtung Norden als Einbahnstraße beschildert, die in Gegenrichtung für Radfahrende frei gegeben ist. Der motorisierte Individualverkehr fließt in diesem Bereich in nördlicher Richtung (in Richtung Berliner Straße) ab.
Südlich der Einmündung Höhenblick ist auf der Ostseite von Am Tafelacker - in einer Länge von ca. 17 m - ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Dies dient der besseren Einsicht in die Straße Am Tafelacker. Eine Überprüfung ergab, dass westlich der Straße Am Tafelacker parkende Pkw zu keinen Sichtbehinderungen führen. Nach Kenntnis von Polizei und Verwaltung besteht dort keine Gefahrenlage. Die Aufstellung weiterer Haltverbote ist deshalb nicht notwendig.