Verkehr
Fahrradstraße
Die Parkstraße ist als Fahrradstraße ausgezeichnet. Leider parken auf beiden Seiten Autos, sodass Autos und Fahrräder sich nicht sicher passieren können. Insbesondere mit einem Lastenrad ist es sehr schwierig. Ich schlage vor eine der beiden Straßenseiten mit einem Parkverbot zu belegen. Nur so können die Ansprüche einer Fahrradstraße, dass Fahrräder Vorrang haben und eben nicht stark durch den automobilen Verkehr behindert werden, erfüllt werden.
Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) Die Stellungnahme lautet wie folgt: Bei der Parkstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, die vom Radverkehr in beiden Richtungen befahren werden darf. Zusätzlich ist der Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Helmstedter Straße durch die Beschilderung "Kfz-Verkehr frei" zugelassen. Im Juli 2020 wurde vom Rat der Stadt Braunschweig der Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig" zur Förderung des Radverkehrs beschlossen. Die darin enthaltene Maßnahme 6.1 "Standard für Fahrradstraßen" beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Qualitätsstandards für Fahrradstraßen, der eine durchgängige und bessere Erkennbarkeit sowie Gestaltung dieser Straßen ermöglichen soll. Der Qualitätsstandard wird von der Verwaltung unter Berücksichtigung der relevanten Regelwerke derzeit erarbeitet, abgestimmt und im weiteren Verlauf dem zuständigen politischen Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss an diesen Prozess soll das bestehende Netz der Fahrradstraßen sowie die Fahrradzone dahingehend überprüft werden, wie der neue Qualitätsstandard in der jeweiligen Örtlichkeit umgesetzt werden kann. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfungen sollen dann je Straße konkrete Umsetzungsvorschläge erstellt und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt werden.
Kurzfristige Änderungen in der Parkstraße können nicht erfolgen, da einerseits das Abstimmungsverfahren zu den konkreten Inhalten des Qualitätsstandards noch nicht abgeschlossen ist und andererseits den Einzelfallprüfungen nicht vorgegriffen werden soll, da diese auch eine zusammenhängende Betrachtung des Netzes beinhalten werden.
Kommentare
Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.am 19. Nov. 2022
um 08:43 Uhr
Was ist denn jetzt das Begehren?
Hallo,
"Fahrradstraße" ist von der Formulierung her nun kein Verbesserungsvorschlag im engeren Sinne ...
Habe früher mal in der Gegend geewohnt, ich erinnere mich, dass die Verkehrssituatin dort in der Tat wg. der parkenden Autos lästigist.
Lt., Openstreetmaps scheint die Parkstraße jedenfalls tatsächlich eine "Fahrradstraße" imSinne der StVO zu sein.Und
<https://kurzelinks.de/ParkstrassenParker> bestätigt, dass dort geparkt wird. Da per Straßenmarkierung an einigen stellen das Parken per Straßenmarkieung verboten ist liegt der Gedanke nahe, dass im Übrigen Bereich parken erlaubt ist. Oder gibt es dort Einschränkungen? Nur für Bewohner oder so etwa? Wahrscheinlich ist's halt einfach erlaubt, und das eigentliche Anliegen müsste sein "Parkverbot, mindestens einseitig, einrichten" oder so ähnlich.
Eine genaue Beschreibung der Situation wäre hilfreich.
Dann müsste man mal genauer recherchieren, was ERA und RASt dazu sagen. Wenn sich dort etwas wie "... Parkplätze auf der Fahrbahn nur zulässig, wenn Radverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird ...", wäre das für das Anliegen schon mal hilfreich.
Gruß
Rainer Bielefeld
am 30. Nov. 2022
um 10:14 Uhr
Zukünftige Planung?
Hallo Stadt,
die Einrichtung der Fahrradstraße mit gleichzeitiger Freigabe für den Kfz-Verkehr ist aktuell rechtswidrig/nicht StVO konform. Die Mindestbreite der zur Verfügung stehenden Fahrbahn muss 4 m betragen. Die Gesamtbreite beträgt hier ca. 7,45 m, bei einer durchschnittlichen Fahrzeugbreite von 1,78 m ohne Außenspiegel(!) und beidseitigem erlaubten Parken wird die Mindestbreite unterschritten! Also wann wollen Sie hier tätig werden oder soll das Verwaltungsgericht hier angerufen werden.....
am 14. Dez. 2022
um 13:05 Uhr
Die Verwaltung hat einen
Die Verwaltung hat einen Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig erarbeitet. Dieser Standard wurde am 6. Dezember 2022 vom zuständigen Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben verabschiedet und damit der Weg für eine Neugestaltung bestehender und zukünftiger Fahrradstraßen und Fahrradzonen geebnet.
Wie bereits oben beschrieben, wird die inhaltliche Umsetzung des neuen Standards im bestehenden Netz der Fahrradstraßen und der Fahrradzone nun im nächsten Schritt systematisch überprüft. Bei der für das Jahr 2023 vorgesehenen Untersuchung wird das Netz zusammenhängend betrachtet. Konkrete Umgestaltungen von Straßen sollen nach Abschluss der jeweiligen Einzelfallprüfungen geplant und dabei auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Abschließend entscheiden dann die zuständigen politischen Gremien über die Umsetzung in der jeweiligen Örtlichkeit.
am 30. Nov. 2022
um 10:15 Uhr
Zukünftige Planung? Bis wann?
Hallo Stadt,
die Einrichtung der Fahrradstraße mit gleichzeitiger Freigabe für den Kfz-Verkehr ist aktuell rechtswidrig/nicht StVO konform. Die Mindestbreite der zur Verfügung stehenden Fahrbahn muss 4 m betragen. Die Gesamtbreite beträgt hier ca. 7,45 m, bei einer durchschnittlichen Fahrzeugbreite von 1,78 m ohne Außenspiegel(!) und beidseitigem erlaubten Parken wird die Mindestbreite unterschritten! Also wann wollen Sie hier tätig werden oder soll das Verwaltungsgericht hier angerufen werden.....
am 14. Dez. 2022
um 13:05 Uhr
Die Verwaltung hat einen
Die Verwaltung hat einen Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig erarbeitet. Dieser Standard wurde am 6. Dezember 2022 vom zuständigen Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben verabschiedet und damit der Weg für eine Neugestaltung bestehender und zukünftiger Fahrradstraßen und Fahrradzonen geebnet.
Wie bereits oben beschrieben, wird die inhaltliche Umsetzung des neuen Standards im bestehenden Netz der Fahrradstraßen und der Fahrradzone nun im nächsten Schritt systematisch überprüft. Bei der für das Jahr 2023 vorgesehenen Untersuchung wird das Netz zusammenhängend betrachtet. Konkrete Umgestaltungen von Straßen sollen nach Abschluss der jeweiligen Einzelfallprüfungen geplant und dabei auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Abschließend entscheiden dann die zuständigen politischen Gremien über die Umsetzung in der jeweiligen Örtlichkeit.
am 16. Dez. 2022
um 23:49 Uhr
Fahrradstrasse
Hier wird die StVO bemüht. Allerdings habe ich nicht die Rechtsnorm gefunden. Vielleicht erhellt uns Smitti und stellt nicht nur Phrasen in den Raum.