Entfernung Parkbucht direkt vor Ampelanlage zur Gewährleistung Sichtbarkeit Radfahrer

In der Siegfriedstraße Fahrrichtung Bienroder Weg gibt es unmittelbar vor der Kreuzung auf der rechten Seite eine Parkbucht für zwei bis drei PKW-Parkplätze.
Bis zur Parkbucht wird der Radweg direkt im Sichtfeld der Autofahrer neben der Straße geführt. Direkt vor der Kreuzung verschwinden Radfahrer nun aber hinter den parkenden Autos (häufig auch hinter für längere Zeit dort abgestellten Sprintern o-ä. / leichte Nutzfahrzeuge), um erst wenige Meter vor der Kreuzung wieder in das Sichtfeld potenzieller Rechtsabbieger zu gelangen.
Während Radfahrer die Kreuzung häufig geradeaus Richtung Beethovenstraße / Ottenroder-Straße queren, biegt die Mehrzahl der PKW rechts ab nach Süden. Die Situation ist erfahrungsgemäß brandgefährlich. Nahezu in jeder Grünphase wird geradeausfahrenden Radfahrern die Vorfahrt genommen. Die Sperrung von lediglich drei Parkplätze könnte ohne großen Aufwand durch Abpollern o.ä. die Sicherheit deutlich verbessern, indem Autofahrer beim Anfahren der Kreuzung parallel fahrende Radfahrer bereits im Blick haben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Idee auch bei nicht Erhalt der notwendigen Stimmen bei der Stadt diskutiert wird, da es sich hier um ein erhebliches Sicherheitsrisiko handelt.
Kommentare
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um 15:34 Uhr
Ich kann diesen Vorschlag nicht nachvollziehen.
Dieser Kreuzungsbereich ist nicht viel anders angeordnet als andere Kreuzungen und stellt meines Erachtens keine Unfallhäufung oder erhöhtes Konfliktpotential, gegenüber anderen Kreuzungspunkten, dar. Weder als Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer habe ich hier die genannten „brandgefährlichen“ Situationen erlebt.
Das Sperrung der Parkbuchten bringt aus meiner Sicht keinen Gewinn an Sicherheit, da die Einsicht in den Bereich nicht behindert ist. Die Aufstellfläche für Radfahrer ist sogar vor der Haltelinie der Autofahrer angebracht. Insofern befinden sich wartende und geradeausfahrende Radfahrer im direkten Sichtfeld der KFZ.
Ich möchte hier das Fehlverhalten, sowie die persönlichen Erfahrungen einzelner nicht anzweifeln. Aber ein Fehlverhalten lässt sich hier nicht durch Sperrung von Parkbuchten unterbinden.
am 21. Sep. 2020
um 08:20 Uhr
Die Aufstellfläche ist
Die Aufstellfläche ist korrekterweise vor der Haltelinie, das ist richtig und auch vernünftig. Diesbezüglich lässt sich wie beschrieben nichts durch Wegfall der Haltebucht optimieren. Sie haben vollkommen recht.
Ich beziehe mich oben jedoch auf die Situation, wenn bereits die Ampelanlage grün zeigt und sowohl die KFZ als auch die Radfahrer in die Kreuzung einfahren. In diesen Situationen tauchen Radfahrer unmittelbar aus dem nicht vorhandenen Blickfeld auf und es kommt immer wieder zu kritischen Situationen.
am 21. Sep. 2020
um 09:57 Uhr
Trotzdem nur schwer nachvollziehbar
Demnach lässt ein PKW-Fahrer die vor ihm aufgestellten Radfahrer passieren, fährt in den Kreuzungsbereich ein, um sich noch einmal per Schulterblick davon überzeugen, dass der Weg frei ist um dann rechts abzubiegen.
Die Länge, vom möglichen Schnittpunkt beider Fahrzeuge bis zu den Parkbuchten beträgt 15 Meter. Wenn ein PKW-Fahrer auch nur eine Sekunde benötigt, um den Schulterblick durchzuführen und sein Fahrzeug anschließend anzufahren, müsste ein Radfahrer mit über 54 km/h angefahren kommen, damit es zu einer möglichen Kollision kommen kann.
Ist es nicht so, dass sich ein Kraftfahrzeug, welcher sich bereits im Kreuzungsbereich und somit im Abbiegevorgang befindet, von einem nähernden Radfahrer auch wahrgenommen werden kann? Der Abbiegevorgang, sowie die Gefährlichkeit von Kreuzungen (hier nicht anders als anderswo) sollten auch einem Radfahrer bekannt sein.
Wenn es jetzt hier zu gefährlichen Situationen kommt, spielt entweder eine sehr hohe Geschwindigkeit seitens des Radfahrers eine entscheidende Rolle, oder die Ignoranz, einiger Radfahrer hier auf sein Vorfahrtrecht zu bestehen und eine Beinahekollision in kauf zu nehmen / zu provozieren.
Selbst wenn der PKW-Fahrer nicht anhält, seinen Schulterblick nicht oder nicht vollständig ausführt, handelt es sich um ein Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern. Hiergegen hilft die von ihnen geforderte Maßnahme keineswegs.
Hier Parkplätze zu sperren, um die Sichtweite zu vergrößern bringt meiner Meinung nach keinen Sicherheitsvorteil.
am 21. Sep. 2020
um 11:44 Uhr
So passiv fahren Sie
So passiv fahren Sie vielleicht und ich garantiert auch, weil wir das Wissen haben, dass PKW-Fahrer regelmäßig ohne Schulterblick abbiegen. Gerade daher würde es ja viel bringen, wenn ich als Radfahrer nicht hinter den parkenden Autos verschwinden würde. In diesem Fall sehen mich als Radfahrer PKW-Fahrer bereits vor dem Abbiegen, auch wenn sie wie so oft eben nicht korrekt den Schulterblick anwenden. In diesem Zusammenhang ist Ihre Rechnung auch wenig zielführend. Diese suggeriert ja, dass Autofahrer ausschließlich beim Schulterblick parallel fahrenden Radverkehr wahrnehmen. Dem ist ja eben nicht so. Sie tun das ja bereits beim Anfahren, da der Fahrer den Radweg in seiner Sichtachse hat - außer eben falls diese wie in diesem Fall durch parkende PKW blockiert wird.
Die Aussage, dass die "Ignoranz" der Radfahrer auf ihr Vorfahrtsrecht zu beharren für die gefährlichen Situationen sorgt, ist doch bullshit. Die Infrastruktur muss so ausgelegt sein, dass es gar nicht zu solchen Situationen kommen kann. Sechsjährige Kinder müssen dort genauso sicher über die Kreuzung kommen wie meine 85 jährige Oma. Und die denken eben nicht immer für die Autofahrer mit, wie wir beide dies wahrscheinlich tun. Infrastruktur muss stets für die Schwächsten und für alle Generationen ausgelegt sein und nicht nur für den Allwetter-Fahrer, der dort jeden Tag vorbei kommt und solch eine Situation korrekt einschätzen kann. Von daher fällt es mir schwer, Ihren Widerstand nachzuvollziehen, da der Preis und der Aufwand für eine deutliche Optimierung dieser Kreuzung nahezu bei Null liegt.
am 21. Sep. 2020
um 13:47 Uhr
Ich kann ihnen dabei immer noch nicht ganz folgen.
Unter der Annahme, dass einige Autofahrer keinen Schulterblick durchführen und fahren, ohne sich um nachfolgende Radfahrer zu kümmern, bringt auch ein größeres Blickfeld nichts. Gegen dieses Fehlverhalten helfen auch keine baulichen Maßnahmen. Soweit sollten wir uns alle einig sein.
Die Annahme, dass ein Schulterblick nur beim Anfahren bzw. beim vorbeifahren durchgeführt wird, bedeutet dass der Radfahrer hier nur auf den gemessenen 15 Metern wahrgenommen wird. Bei einer mäßigen Geschwindigkeit von ca. 20 km/h ist der Radfahrer dann ca. 3 Sekunden für den Autofahrer Sichtbar. Das sollte für Reaktion und Bremsweg ausreichend sein, zudem ein Autofahrer ohnehin unter erhöhter Aufmerksamkeit und geringerer Geschwindigkeit abbiegt / abbiegen sollte.
Die Sichtbarkeitsdauer des Radfahrers verringert sich mit Erhöhung seiner Geschwindigkeit. Radfahrer, die grundsätzlich schneller Fahren, als die links von ihnen fahrenden Fahrzeuge begeben sich ohnehin Gefahr. Auch nur dann kann es zu Kollisionen kommen. Wenn links auf der Fahrbahn grundsätzlich schneller gefahren wird als rechts auf dem Radweg ist eine Kollision ausgeschlossen, da der Radfahrer erst nach dem KFZ den Kreuzungspunkt erreicht.
Ältere Personen und Kinder fahren üblicherweise nicht Schneller als der KFZ-Verkehr. Somit ist das Totschlagargument Kinder und Ältere hinfällig.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Dieser befindet sich an der geschilderten Stelle ohnehin außerhalb des genannten Gefahrenbereiches. Unsichere Kinder können bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auch den Gehweg für Fußgänger benutzen.
Generell empfehlen entsprechende Verbände, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung (3./4. Klasse) allein mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Ansonsten fahren jüngere Radfahrer immer in Begleitung von Erwachsenen, damit die Verhaltensregeln geübt und ggf. angepasst werden können. Zudem sollten erwachsene Radfahrer ein Vorbild der Kleinen sein. Solche Verbände bzw. Familiengruppen werden von Autofahrer auch eher wahrgenommen, so dass gefährliche Situationen fast ausgeschlossen sind.
Personen, die im Straßenverkehr „nicht mitdenken“, sollten sich ohnehin überlegen, wie sie zukünftig am Straßenverkehr teilnehmen möchten.
Die von ihnen gewünschte „sichere Infrastruktur“ für jedermann, kann es im Straßenverkehr nicht geben. Auch nicht durch ihre vorgeschlagene Maßnahme.
Warum ich mich gegen ihren Vorschlag sträube: Weil er aus meiner Sicht nicht zu Sicherheit beiträgt. Er vermittelt vielmehr ein Gefühl der Sicherheit und verleitet einige Radfahrer zu höheren Geschwindigkeiten und weniger Aufmerksamkeiten. Auch wenn das von ihnen als „Bullshit“ bezeichnet wird, sind diese Kamikazefahrer, leider immer häufiger anzutreffen.
am 21. Sep. 2020
um 12:27 Uhr
Weiterer Gedankenansatz
Ich habe mir die Markierungen der Kreuzung noch einmal angesehen und mit anderen Kreuzungen bzw. Abbiegesituationen verglichen. Hierbei ist mir in der Tat ein Unterschied zu anderen Bereichen aufgefallen.
Wenn ein Autofahrer in den Kreuzungsbereich einfährt, überquert er im Normalfall die Markierungen der Querenden Fuß und Radfahrer. Er kommt vor einer Linie der geradeaus fahrenden Radfahrer zum stehen und vergewissert sich per Schulterblick, dass der Bereich frei ist.
An der geschilderten Stelle kann er gar nicht an einer Linie für geradeaus fahrende Radfahrer zum stehen kommen. Da diese an der notwendigen Stelle (Kreuzungspunkt) fehlt. Der Kreuzungspunkt befindet sich mitten im Bereich für Querende Radfahrer und Fußgänger. Es ist daher denkbar, dass zu weit eingefahren wird.
An der geschilderten Stelle ist der geradeaus führende Radweg nur mit einer Markierung gekennzeichnet, im Normalfall sind es aber 2 (rechts und links der Radfahrerspur). Das könnte die Erkennbarkeit als Radfahrspur für Autofahrer erschweren.
Die nächste Besonderheit besteht darin, dass auf einer breiten Straße eingebogen wird, die genau 2 Fahrspuren entspricht, wobei eine jedoch eine Busspur mit anschließender Haltestelle ist. Zwar wird der Abbiegeverkehr per Bogen-Markierung auf die Richtige Spur geleitet, jedoch ist die Markierung erst nach dem möglichen Kreuzungspunkt mit geradeaus fahrenden Radfahrern ersichtlich. Die abbiegenden Fahrzeuge könnten so zu früh einschlagen.
Verglichen werden kann die Abbiegesituation z. B. vom Bienroderweg aus der Schuntersiedlung kommend, in die Siegfriedstraße. Hier dürfte es weniger zu gefährlicheren Situationen kommen.
Nach dieser Erkenntnis, könnten eher bauliche Veränderungen und Veränderungen an den Markierungen einen Sicherheitsgewinn bringen.
Als bauliche Veränderung wäre ein leichter Schwenker des Radweges nach rechts (anstelle wie bisher nach links) bzw. ohne Schwenker, Abhilfe schaffen. Somit liegt der Kreuzungspunkt hinter den Markierungen der Querenden Fußgänger und Radfahrer. Die Autofahrer können sich wieder an der Linie orientieren und kommen rechtzeitig zum halten.
Markierungstechnisch könnte eine Führung des Abbiegeverkehres durch eine gestrichelte Linie erst geradeaus geführt werden. Hinter dem Kreuzungspunkt der Radfahrer müsste dann der Markierungsbogen mit einem geringeren Radius, die Abbiegerfahrzeuge auf die richtige Fahrspur leiten.. Auch dabei lässt sich der Radweg für geradeaus fahrende Radfahrer besser erkennen und die Autofahrer können sich an deren Markierung besser orientieren.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Radfaherspuren farblich zu kennzeichnen. Das wird inzwischen auch anderorts so gemacht. Somit sind mögliche Kreuzungspunkte ebenfalls besser auszumachen.
Diese Gefahrensituationen haben aber nichts mit den Sichtverhältnissen in die Siegfriedstraße zu tun.
am 27. Sep. 2020
um 21:08 Uhr
Radweg entlang der Fahrbahn führen
Ein Abpollern der Parkplätze ist nicht ausreichend. Radweg muss ohne Verschwenkung paarallel zur Fahrbahn geführt werden. Umbau erforderlich.