Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) Die Straßenbeleuchtung dient der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und der Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden während der Dunkelheit. Die Lichtpunkthöhe, der Lichtpunktabstand und der Lichtpunktstandort im öffentlichen Raum sind in Normen und Richtlinien (DIN 13201-1, DIN 67523, DIN 675284) erfasst. Die Richtlinien dienen als objektives Maß für eine ausreichende Ausleuchtung des Straßenverkehrsraumes.
Im allgemeinen beträgt je nach Möglichkeiten im Straßenraum der Abstand zwischen den Leuchten 30 bis 40 m, so dass eine einheitliche Beleuchtungsstärke im Straßenabschnitt gewährleistet werden kann.
Eine durchgehende gleichmäßige Beleuchtung ist insbesondere in Wohngebieten essentiell, in denen sich auch abends Menschen sicher bewegen können sollen. Die öffentliche Beleuchtung dient damit nicht nur der Unfallvermeidung, sondern gibt auch ein Gefühl von Sicherheit im Straßenraum, welches als hohes Gut zu werten ist. Wenn Menschen sich im Straßenraum nicht sicher fühlen, führt dies eher zum Verzicht auf das Zu-Fuß-Gehen und das Rad-Fahren zugunsten des Autos, was energetisch ebenfalls problematisch ist. Außerdem geht es um soziale Teilhabe für alle Menschen.
Nicht nur aufgrund des allgemeinen Aufrufs Strom zu sparen, ist die Stadt seit vielen Jahren bestrebt, durch Anpassung der Technik stromsparende Lampen einzusetzen. Im Rahmen der Möglichkeiten wird auf LED-Technik umgerüstet, so dass bei gleichbleibender Beleuchtungsstärke, Strom eingespart wird. Die Umrüstung auf LED-Leuchten wird im laufenden Jahr mit einem erhöhten Budget weiter beschleunigt. Dies ist gegenüber dem Abschalten einzelner Leuchten die zielführendere Lösung, weil damit die Beleuchtungsqualität erhalten bleiben kann.