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Parkplatzsituation Broitzemer Strasse/ Ecke Goslarsche Strasse (Vorschlag 1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Parkverbotszone auf dem Moorhüttenweg

Ich würde Sie bitten eine Parkverbotszone auf der westlichen Seite des Moorhüttenweges zwischen der Kreuzung Moorhüttenweg/Auf der Moorhütte/Kruseweg bis zur Einmündung zum Kleingartenverein Moorhütte einzurichten.

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Verkehr

Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der Kurt-Schumacher-Straße zwischen John-F.-Kennedy-Platz und Adolfstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof

An der Kreuzung Adolfstraße/Kurt-Schumacher-Straße befinden sich zwei Übergänge für Fußgänger und Radfahrer, denen es dadurch ermöglicht wird, die Kurt-Schumacher-Straße sowie die Straßenbahngleise an dieser Stelle zu überqueren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw liegt an dieser Stelle bei 50 km/h. In der Praxis kann aber oft ein schnelleres Fahren aufgrund der ausgiebigen Straßenverhältnisse (Zwei Spuren) beobachtet werden.

Möchte man als Fußgänger und Radfahrer von Süden kommend (Aus Richtung Adolfstraße/Böcklerstraße) die Kurt-Schumacher-Straße an den beiden Übergängen überqueren, entsteht oft aufgrund der schlechten Einsehbarkeit in der Kurve in Blickrichtung John-F.-Kennedy-Platz der Eindruck, dass eine sichere Querung der Kurt-Schumacher-Straße möglich ist. Oft ist es aber so, dass plötzlich doch Pkw mit 60 km/h oder mehr aus Richtung John-F.-Kennedy-Platz in Richtung Hauptbahnhof herannahen und man den "Versuch", die Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren in "letzter Sekunden abbrechen muss". Insbesondere für Kinder und ältere Menschen ist dies sehr gefährlich. Die beiden Übergänge der Adolfstraße über die Kurt-Schumacher-Straße sind stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert, so dass ein hohes Unfallrisiko herrscht.

Abhilfe geschaffen könnte mit einer Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der Kurt-Schumacher-Straße zwischen John-F.-Kennedy-Platz und Adolfstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof.

Bearbeitungshinweis: 
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) 03.09.2021 - Die Verwaltung hat die Idee geprüft und teilt hierzu mit: Die Querungsstelle auf Höhe der Adolfstraße ist ein zusätzliches Angebot zwischen den beiden signalgesteuerten Kreuzungen Kennedy-Platz und der Kreuzung Kurt-Schuhmacher-Straße/ Ottmerstraße. Insbesondere die Schulwege werden über diese gesicherten Überwege geführt. Zu bedenken ist zudem, das eine Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Fall auch eine kontraproduktive Auswirkung auf den Verkehrsfluss des Fuß- und Radverkehres hätte, da die zum Queren benötigten Verkehrslücken erheblich minimiert würden. Des Weiteren wurden die entsprechenden Sichtbeziehungen überprüft, die Sichtfelder befinden sich großzügig innerhalb der vorgegebenen Richtlinien. Unabhängig davon ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen demnach bestimmte Voraussetzungen nach der StVO erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Die Polizei hat mitgeteilt, dass keine Unfallhäufungen erkennbar sind. Nach Auffassung der Polizei und der Verwaltung liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist demnach nicht zulässig.