Einrichtung Durchfahrverbot Wendentorwall Ecke Fallersleber-Tor-Wall für Kraftfahrzeuge durch Aufstellen von Pollern
Die o.g. genannte Strecke, eine ausgeschilderte Fahrradstraße (Kraftfahrverkehr erlaubt) mit sehr hohem Radverkehrsaufkommen zum/vom TU-Campus u.a., dient sehr häufig als Abkürzungs- bzw. Umfahrungsstrecke der Wilhelmstraße und der Straße Am Wendentor.
Zusammen mit den schräg angeordneten Parkplätzen und einem häufigen Missverstehen oder Unkenntnis der Verkehrsregeln einer Fahrradstraße kommt es hier sehr oft zu gefährlichen Situationen (Unterschreiten des Mindestabstandes, Nötigungen etc.) zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr.
An der Ecke zum Wendentorwall könnten entnehm- oder klappbare Poller aufgestellt werden, um die einfache Durchfahrt zu verhindern (wie z.B. auch nicht weit entfernt an der Brücke Pockelsstraße). So würde die Situation hier entspannt werden und noch dazu der Charakter der Fahrradstraße betont werden, auch im Hinblick auf ein ergangenes Urteil des VG Hannover bezüglich der Ausgestaltung von Fahrradstraßen (Link zur Verwaltungsgerichtsmeldung: https://t1p.de/ledh0).
Direkt an der Einmündung zum Wendentorwall vor dem TU-Kindergarten könnten solche Poller quasi ohne Verlust von (Anwohner-) Parkraum und ohne großen baulichen Aufwand montiert werden und so die Verkehrssicherheit massiv erhöht werden.