Bearbeitungshinweis:
Für die Veranstaltung Eiszauber wurde eine Sondernutzungserlaubnis ausgestellt, über deren Erteilung auf der Grundlage des Niedersächsischen Straßengesetzes und der städtischen Sondernutzungssatzung nach rein straßenrechtlichen Gesichtspunkten entschieden wurde; dazu gehören z. B. die Beurteilung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und stadtbildgestalterische Belange.
Aspekte des Energieverbrauchs haben keinen straßenrechtlichen Bezug und spielen deshalb im Rahmen eines Sondernutzungserlaubnisverfahrens keine Rolle. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Veranstaltung Eiszauber, sondern für jede andere beantragte Sondernutzung gleichermaßen.