Bearbeitungshinweis:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird die Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) Einzelne Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten werden unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Die Anordnung von Bewohnerparkplätzen ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen setzt daher ein konkurrierendes Parkraumbedürfnis voraus, welches aufgrund des Krankenhauses in der Holwedestraße und der Berufsfachschule in der Freisestraße in den diesen Einrichtungen angrenzenden Straßen zu bejahen ist. Deshalb sind dort bereits Bewohnerparkplätze in ausreichender Anzahl eingerichtet worden.
Für die Goslarsche Straße im Abschnitte zwischen Petristraße und Chemnitzstraße ist ein solches konkurrierendes Parkraumbedürfnis aktuell jedoch nicht erkennbar, so dass die Anordnung eines Bewohnerparkplatzes vor dem Grundstück Goslarsche Straße 68 nicht in Betracht kommt.
Für weitere Fragen hierzu steht die Abteilung Straßenverkehr per E-Mail unter strassenverkehr@braunschweig.de zur Verfügung.