Aufhebung Radwegbenutzungspflicht Hans-Sommer-Straße/Berliner Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Radwege an der Hans-Sommer-Straße und der Berliner Straße sind zwischen Hagenring und Messeweg größtenteils benutzungspflichtig.
Laut VwV-StVO zu § 2 (4) ist eine Voraussetzung für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht, dass der Radweg eine Mindestbreite von 1,50m aufweisen muss. Diese Breite wird von den Radwegen an der Hans-Sommer-Straße bis zur Berliner Straße auf Höhe des Messewegs größtenteils unterschritten:
Übergang Rebenring/Hans-Sommer-Straße: 1,45m
Westlich Beethovenstraße: 1,40m
Westlich Abtstraße: 1,20m
Nördlich Bad Gliesmarode: 1,35m (auf der Südseite sogar in Gegenrichtung benutzungspflichtig -> hier müssten es 2,00m sein)
Querumer Straße bis Messeweg: 60cm !!
Außerdem fordert die VwV-StVO zu § 2 (4) eine stetige Radverkehrsführung, was kurze Radwegbenutzungspflichten, z. B. für wenige hundert Meter, ausschließt.
Da Radwegbenutzungspflichten das befahren der Fahrbahn verbieten und es sich bei Radverkehr um fließenden Verkehr handelt, ist für die Anordnung einer solchen Beschränkung nach StVO § 45 (9) eine erheblich erhöhte Gefahr nötig, die bei den dortigen Verhältnissen (breite Fahrbahn, weite Kurvenradien, kein Gegenverkehr) nicht gegeben sein dürfte.
Somit schlage ich die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der Hans-Sommer-Straße/Berliner Straße zwischen Hagenring und Messeweg vor. Da es sich bei den dortigen Radwegen um eigenständige Flächen handelt, dürfen diese auch nach der Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin benutzt werden.
Mit freundliche Grüßen,
ein Radfahrer