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Recht, Sicherheit und Ordnung

Leinenzwang für Hunde in Parks

"Hunde sind von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, in der dunklen Jahreszeit bis zum Einbruch der Dämmerung in Parkanlagen an der Leine zu führen. Radfahrer fahren dort in dieser Zeit Schrittgeschwindigkeit."

Begründung:

Vorab: Ich fahre Auto und Fahrrad und habe einen kleinen, gut ausgebildeten Hund.

Die Stadt BS hat sich, seit ich 1995 hier hin zog, in Sachen Radfahren von zunehmender Flexibilität und Dynamik gezeigt und so die Fahrradstraßenregelung geschaffen und das Radwegenetz ausgebaut. Dazu kam das Ringgleis für alle mobilen Menschen und ihre Begleiter, die nicht mit dem Auto unterwegs sind.
An dieser Stelle "Herzlichen Dank" für diese Entwicklung :-)

Hundehaltung ist auch aus städtischem Leben nicht mehr weg zu denken. Denn ein Hund ermöglicht Menschen jeden Alters das Leben mit einem liebevollen, kommunizierenden Wesen und den Kontakt zur Natur und Mitmenschen. Denn mit einem Hundehalter hat man schnell ein Gesprächsthema. So ist aus dem Wunsch Einzelner nach tierischer Begleitung ein sozialer Anker für viele geworden und nicht zuletzt ein Wirtschaftsfaktor:

- Tierärzte
- Versicherungen
- Futter und unendliche Mengen an Zubehör
- Hundeschulen und -trainer
- Fernsehquoten
- Hundeführerschein
- Und ganz wichtig: STEUERN!

Ich wünsche mir daher von Rat und Verwaltung ein neues Styling für den alten Zopf Leinenzwang nach oben genanntem, praktikablem Vorschlag.

Vorteile:

- Andere Parkbesucher werden eher nicht durch rasende Radfahrer und weiterhin nicht durch Hunde belästigt oder gefährdet; hier insbesondere spielende Kinder.

- Radfahrer schützen sich selbst, da sie auf den Weg kreuzende, angeleinte Hunde schneller reagieren können. So kommt es zu weniger Anfeindungen.

- Mitarbeiter des ZOD müssen nicht mehr im Januar um 17:00 Uhr mit Taschenlampen durch den Park geistern, um unangeleinte Hunde aufzuspüren. Das senkt den Krankenstand.

Auf viel Unterstützung freut sich

Okerhund2013

Bearbeitungshinweis: 
Die Stadt Braunschweig ist ständig bestrebt, den unterschiedlichen Interessen von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern gerecht zu werden. Grundsätzlich sind nach § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Darüber hinaus hat die Stadt für einige öffentliche Bereiche Regelungen getroffen, um ein gutes und möglichst konfliktfreies Auskommen von Hunden, bzw., deren Haltern und den anderen Nutzern dieser Freiflächen zu gewährleisten. So dürfen beispielsweise innerhalb sehr stark frequentierter Parkanlagen, bzw. in den Teilbereichen dieser Parkanlagen, die insbesondere den Menschen zur Erholung und Freizeitgestaltung dienen und daher einem besonders hohen Nutzungsdruck unterliegen, Hunde ganzjährig nur an der Leine geführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bereiche des Bürgerparks vom Lessingplatz bis zum Friedrich-Kreiß-Weg sowie den Kreißberg, den Inselwallpark, und den Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld / Nussberg. Ein auf die Tageszeit abgestellter Leinenzwang, der gleichzeitig impliziert, dass außerhalb dieser Zeiten in allen Parks der Leinenzwang aufgehoben würde, erscheint aus hiesiger Sicht nicht sinnvoll, da sich Parkbesucher im Sommer auch nach 20:00 Uhr in den Anlagen aufhalten und sich durch die Hunde gestört fühlen können. Im Übrigen werden die Parks auch schon vor 9:00 Uhr von vielen Freizeitsportlern und Eltern mit Kleinkindern genutzt. Die aktuellen Regelungen haben sich bewährt und sollen daher in dieser Form weiter bestehen bleiben. Eine tageszeitliche befristete Anordnung einer Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer in den Parks ist nicht erforderlich. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Anlage 2 Abschnitt 5 Nrn. 18 und 19 zu § 41 Absatz 1) sieht bereits vor, dass Radfahrer, die für sie ausdrücklich freigegebene Gehweg nutzen (Zeichen 239 Gehweg mit den Zusatz „Radfahrer frei“). Rücksicht auf Fußgängerverkehr nehmen müssen und nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen (Zeichen 240) gilt ebenfalls das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit verbunden, die ggf. erforderliche Anpassung der Geschwindigkeit der Radfahrer. Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt im Übrigen in der alleinigen Zuständigkeit der Polizei.

Kommentare

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Die Idee mit der zeitlichen Einschränkung des Leinenzwang teile ich. Morgens um 7 Uhr ist wenig los in den Parks und Hunde könnten dann wohnortnah artgerecht draussen sein.

Derzeit ist Brut- und Setzzeit, alle Hunde müssten angeleint sein, Spricht man Halter auf Versäumnisse an, bekommt man dumme Antworten oder Bedrohungen. Ich bin der Meinung, dass die Stadtverwaltung hier wie auch in vielen anderen Fällen viel zu wenig tut um geltendes Recht und Vorschriften durchzusetzen.

Die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit gilt für den Wald und die freie Landschaft - nicht aber für Parks und Grünanlagen, sowie Straßen und Wege (in der freien Landschaft), die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind (zB. die Rad- und Gehwege im Südseegebiet).

Die Idee mit der zeitlichen Einschränkung des Leinenzwangs teile ich. 7-9 Uhr ohne Leine im Park .

Ich sehe regelmäßig Hunde, die nicht gut erzogen sind, die ohne Grund bellen, die Menschen anlecken oder auf Menschen springen. Hunde sollten (meiner Meinung nach) immer an der Leine sein, außer in einem bestimmten Bereich, wie z.B. auf dem Nußberg. Menschen, die keine Lust angeleckt oder angesprungen zu werden oder sogar Angst vor unerzogenen Hunde haben, können diesen (ausgeschilderten) Bereich vermeiden. Besonders wenn es dunkel ist, möchte ich nicht in Kontakt mit so einem Hund kommen. Man kann nicht vom Sehen wissen, welche Hunde gut erzogen sind und welche wild oder vielleicht sogar gefährlich sind. Hundeliebhaber können jederzeit mit dem Hund zum Nußberg gehen, damit der Hund laufen kann.

Vollkommen richtig. Hunde gehören angeleint aus oben genannten Gründen.

Selber regelmäßig mit Hund unterwegs, sehe ich nie Hunde, die Menschen anlecken oder auf Menschen springen oder grundlos bellen. Das ist doch totaler Quatsch.

Ist der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wirklich der richtige für die Entscheidung über die Neuordnung des Leinenzwangs?

Die Stadt BS überrascht doch immer auf's Neue!

Hallo Okerhund2013 ,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Da hat sich wohl der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Zuständigkeit wurde bereits berichtigt.

Zwischen 7.30 und 8.30 Uhr bewege ich mich wie sehr viele andere Eltern mit meinen Kindern (und deren diversen Fahrgeschäften) durch den Park in Richtung Kita. Es ist also durchaus etwas los zu früherer Stunde.

Ich würde "das Pferd andersherum aufzäumen":
Aufhebung des pauschalen Leinenzangs in Parks und dafür Ausweisung von Zonen mit Leinenzwang, also Spielplätze, Rollschuhbahn, Liege- und Grillwiesen, usw.
Schlecht erzogene Hunde sind auch an der Leine, insbesonere den immer beliebter werdenden Flexileinen eine Plage. Einem freilaufenden Hund kann ich mit dem Fahhrad immer noch ausweichen, in der Flexileine verheddere ich mich dann noch zusätzlich.
Viielleicht könnte das Ordnungsamt dann auch mal mehr Zeit sich um das Vermüllungs- und Vandalismusproblem in Parks zu kümmern; insbesondere Prinzenpark, anstatt freundlichen, freilaufenden Hunden aufzulauern.

Hallo Gast,

die Kritik an den Flexileinen teile ich als Hundehalterin zu 100%. Es gibt m. E. kein einziges überzeugendes Argument für sie, aber mir fallen gute Gründe dagegen ein. Kurz gesagt: Sie sabotieren die Arbeit mit dem Hund an der festen (und besser sichtbaren) Leine und bedeuten eine echte Gefährdung für alle, die den Aktivraum des damit angeleinten Hunds kreuzen. Sie erzeugen zudem das irreale Gefühl, den Hund im Griff zu haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für Ihre Antwort; sie war leider in dieser Form zu erwarten.

Die Formulierung "Die aktuellen Regelungen haben sich bewährt" ist bemerkenswert, zeigt sie doch, dass an Altem gern festgehalten wird; ungeachtet der Realität.

Die Zeiten sind jedoch im Wandel begriffen. Es geht weg vom Diktat der Regel mit zulässigen Ausnahmen hin zu Konsens und Miteinander. Wir werden also sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Okerhund 2013